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| Revisionsantrag wurde vom Karlsruher Bundesgerichtshof als unbegründet zurückgewiesen: | 19. Juli 2001 |
| BGH bestätigt
mehrjährige Haftstrafen für Darmstädter Steinewerfer
(cr) Karlsruhe. Fast anderthalb Jahre dauerte es, bis gestern die endgültige
Entscheidung über die Strafen der drei Darmstädter Steinewerfer
fiel (bergstrasse.de berichtete).
Die 14, 17 und 18 Jahre alten Täter hatten im Februar letzten Jahres
wiederholt "handballgroße" Steine von einer Brücke
auf die B3 geworfen und damit zwei Frauen getötet, eine 75-Jährige
schwer und vier weitere Personen leicht verletzt. Im Dezember 2000 waren
die drei Schüler für ihre Verbrechen vom Darmstädter
Landgericht zu Jugendhaftstrafen von achteinhalb, acht und siebeneinhalb
Jahren verurteilt worden.
Gegen das Urteil hatten die Täter, die in der an der B3 angrenzenden "Lincoln-Siedlung" wohnten, Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf diese gestern allerdings als unbegründet. Damit wurde das Darmstädter Urteil bestätigt und ist damit auch rechtskräftig. Die Frage nach dem Motiv der US-amerikanischen Schüler wurde vom Darmstädter Gericht damals mit "Langeweile und Erlebnishunger" beantwortet. Tatsächlich hatten die Jugendlichen schon vor den Würfen, die ein überaus tragisches Ende nach sich zogen, zuerst Steine auf parkende Autos, dann kleinere Steine auf die Fahrbahn geworfen. | |