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Revisionsantrag wurde vom Karlsruher Bundesgerichtshof als unbegründet zurückgewiesen: 19. Juli 2001
BGH bestätigt mehrjährige Haftstrafen für Darmstädter Steinewerfer

(cr) Karlsruhe. Fast anderthalb Jahre dauerte es, bis gestern die endgültige Entscheidung über die Strafen der drei Darmstädter Steinewerfer fiel (bergstrasse.de berichtete). Die 14, 17 und 18 Jahre alten Täter hatten im Februar letzten Jahres wiederholt "handballgroße" Steine von einer Brücke auf die B3 geworfen und damit zwei Frauen getötet, eine 75-Jährige schwer und vier weitere Personen leicht verletzt. Im Dezember 2000 waren die drei Schüler für ihre Verbrechen vom Darmstädter Landgericht zu Jugendhaftstrafen von achteinhalb, acht und siebeneinhalb Jahren verurteilt worden.

Gegen das Urteil hatten die Täter, die in der an der B3 angrenzenden "Lincoln-Siedlung" wohnten, Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf diese gestern allerdings als unbegründet. Damit wurde das Darmstädter Urteil bestätigt und ist damit auch rechtskräftig. Die Frage nach dem Motiv der US-amerikanischen Schüler wurde vom Darmstädter Gericht damals mit "Langeweile und Erlebnishunger" beantwortet. Tatsächlich hatten die Jugendlichen schon vor den Würfen, die ein überaus tragisches Ende nach sich zogen, zuerst Steine auf parkende Autos, dann kleinere Steine auf die Fahrbahn geworfen.