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| Dietzel: "Altlastensanierung hat hohe Priorität" | 11. Juni 2002 |
| Startschuss
für Grundwassersanierung in Lampertheim: Umweltminister und Verein "Altlasten Neuschloss" unterzeichnen Vertrag
(pm/cr) Lampertheim. Hessens Umweltminister Wilhelm Dietzel und der
Verein "Altlasten Neuschloss e.V." haben heute in Lampertheim
einen Vertrag unterzeichnet, der die Verantwortlichkeit für die Sanierung
der bewohnten Altlast in Lampertheim-Neuschloß regelt und die Grundzüge
der Sanierung festlegt. Dietzel gab zudem den "offiziellen Startschuss"
für den Bau der Anlage, die ab Herbst das Grundwasser sanieren wird.
"Damit ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Sanierung dieses Stadtteils
erreicht", betonte der Minister.
Mit dem jetzt nach über einjähriger Verhandlung abgeschlossenen Vertrag seien Sanierungsverantwortlichkeit und Kostentragungspflicht für die Bürger abschließend und endgültig festgeschrieben, hob Dietzel hervor. Selbst erneute Gesetzesänderungen könnten nicht mehr daran rütteln, dass die Verantwortlichkeit der Eigentümer begrenzt bleibt. Ebenso sei der Sanierungsumfang vertraglich festgehalten: Maßgeblich werde der Boden-Sanierungsplan sein, "der in Kürze für verbindlich erklärt wird", so Dietzel. Aufgegriffen werde auch die Wiederherstellung der Außenanlagen. Hierzu habe die Stadt Lampertheim in einer am 27. März diesen Jahres abgeschlossenen Vereinbarung vier Millionen Euro zugesagt, erinnerte der Minister. Im Gegenzug hätten sich die Eigentümer zur Duldung und Mitwirkung an den Sanierungsmaßnahmen verpflichtet. Betroffene Grundstückseigentümer in Lampertheim, die ihr Grundstück gutgläubig erworben hätten, könnten durch eine Erklärung gegenüber dem zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt dem Vertrag beitreten, erläuterte der Minister. Nur mit diesem Beitritt, der binnen sechs Monaten erfolgen müsse, sicherten sie sich den Anspruch auf die Zuwendung. "Der Verein hat hart verhandelt und für die Eigentümer ein gutes Ergebnis erzielt", sagte Umweltminister Dietzel. "Das Land Hessen ist bereit, für die Sanierung viel Geld aufzuwenden. Dies zeigt, dass die Sanierung von Altlasten für uns eine hohe Priorität hat." Zum Hintergrund: Bei der bewohnten Altlast in Lampertheim handelt es sich um eines der größten Sanierungsprojekte in Hessen. Auf dem ehemaligen Betriebsgelände der Chemischen Fabrik Neuschloß wurde in den 50er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts mit der Wohnbebauung begonnen. Eine zweite, größere Bebauungsphase folgte zu Beginn der 80er-Jahre. Das Gelände der Chemischen Fabrik ist heute fast vollständig bebaut. Es umfasst 125 bebaute Grundstücke mit über 600 Bewohnern. Aufgrund der früheren Nutzung ist das Gelände nahezu flächendeckend und zum Teil in erheblichem Ausmaß mit organischen und anorganischen Schadstoffen kontaminiert und daher sanierungsbedürftig. Zu Beginn der Sanierungsplanungen konnten die betroffenen Grundstückseigentümer davon ausgehen, dass sie nicht mit Sanierungskosten belastet würden. Denn wer ein Grundstück in dem guten Glauben daran erworben hat, es ohne weiteres baulich nutzen zu können, war nach dem damals geltenden Hessischen Altlastengesetz nicht als Eigentümer sanierungsverantwortlich. Dies änderte sich grundlegend mit In-Kraft-Treten des Bundes-Bodenschutzgesetzes am 01. März 1999. Danachsind grundsätzlich neben dem Verursacher der Verunreinigungen auch alle Eigentümer zur Kostentragung verpflichtet, unabhängig vom gutgläubigen Erwerb. Diese neue Rechtslage hätte - so Dietzel - dramatische Folgen für den gesamten Stadtteil gehabt. Angesichts des erforderlichen Sanierungsaufwands von insgesamt rund 65 Millionen Euro wären die betroffenen Häuser praktisch über Nacht wertlos geworden. "Wir haben jetzt einen Weg gefunden, der die Sanierung ermöglicht und für die Eigentümer mit einem vertretbaren Kostenaufwand verbunden ist", erklärte der Umweltminister. Der Hessische Landtag habe dem Umweltministerium grünes Licht gegeben, die gutgläubigen Erwerber der Grundstücke in Höhe 90 Prozent der anfallenden Sanierungskosten zu unterstützen. Die Eigentümer haben nur noch 10 Prozent der Sanierungskosten, maximal jedoch 7.700 Euro je Grundstück zu tragen. | |