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Erste Konsequenzen der Interneturteile 6. Juli 1998
Deutschlands Ruf im Internet sinkt

Die fragwürdigen Urteile deutscher Gerichte gegen Webmaster und Internetprovider (wir berichteten) und die daraus folgende Rechtsunsicherheit hat nun erste Konsequenzen. Der Internetprovider PSINet kündigte am 7.7.98 an, seine komplette Datenspeicherung ins europäische Ausland verlegen zu wollen. Unterdessen hält die Mobilmachung deutscher Gerichte an, während amerikanische Medien bereits von "Control Madness" sprechen und für die Urteil- und Prozesswelle nur Kopfschütteln übrig haben.

Nicht nur private Provider kommen zusehens in eine Zwickmühle: Redakteure von ZDNet Deutschland (u.a. Herausgeber der Zeitschrift "PC Welt") fanden in Newsgroups der Homepage des Bayerischen Rundfunks - im übrigen das "Bürgernetz" Bayerns, finanziell unterstützt durch die bayerische Staatsregierung - bereits nach wenigen Minuten Suche pornografische Bilder mit Kindern. Sehen wir nach Felix Somm nun bald Ministerpräsident Edmund Stoiber auf der Anklagebank?

Ein Urteil legt fest, daß Anwälte auf ihrer Homepage keine Gästebücher einrichten dürfen, da hier die Gefahr wettbewerbswidriger Anwaltswerbung besteht, die Berufung hierzu wurde abgelehnt. Der Betreiber einer Seite wurde wegen eines Links zu einem Programm namens "Telcoexplorer" abgemahnt (Kosten: 2.000,- DM; der Name "Explorer" ist geschützt). Die Stadt Bremen verzichtet angesichts der undurchsichtigen Rechtslage auf ihr Gästebuch.

Unterdessen regt sich im Ausland - besonders in den USA und Japan - auch Widerstand gegen die Pläne, über das Internet vertriebene Waren zusätzlich zu besteuern.

Zurecht urteilt der amerikanische Journalist David Hudson im Online-Fachmagazin "Wired News", der derzeitige Kontroll-Wahnsinn deutscher Gerichte belege die Unsicherheit Deutschlands hinsichtlich der Rechtslage. Auch er befürchtet, daß die Provider in Deutschland ihre Datenspeicherung ins Ausland verlegen. War PSINet hier nur der Anfang?