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Die öffentliche Verwaltung

(Aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie.
Zusammensetzung und Gestaltung: Johnny Glover)

Frankreich ist eine zentralistisch organisierte Demokratie mit einem exekutivlastigen semi-präsidentiellen Regierungssystem. Die Verfassung enthält keinen Grundrechtekatalog, sondern verweist auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1789 und die in der Verfassung der Vierten Französischen Republik von 1946 festgehaltenen sozialen Grundrechte. 

Die französische Exekutivgewalt ist bezüglich der Richtlinienkompetenz und der Verantwortlichkeit auf den Staatspräsidenten und den Premierminister aufgeteilt.

In der Verfassung der Fünften Republik, die seit dem 5. Oktober 1958 besteht, kommt dem direkt durchs Volk gewählte Staatspräsident eine starke Schiedsrichterfunktion zu, die ursprünglich einen überparteilichen Charakter einnehmen sollte. Weiterhin hat er gegenüber Gesetzbeschlüssen des Parlaments ein aufschiebendes Vetorecht und kann die Nationalversammlung auflösen. Darüber hinaus ist der Staatspräsident keiner Kontrolle durch die Judikative unterworfen. Hinsichtlich der Außenpolitik verfügt der Staatspräsident sowohl über die Richtlinien- und über die Ratifikationskompetenz, sodass er sowohl die Außenpolitik gestaltet als auch völkerrechtliche Vereinbarungen für Frankreich verbindlich eingeht, obwohl sich dieser Sachverhalt erst in der Praxis de Gaulles herausschälte und nicht zwingend der Verfassung zu entnehmen ist. Des weiteren hat der Staatspräsident den Oberbefehl über die Streitkräfte und die Atomstreitkräfte inne und bestimmt über die Notstandsgesetzgebung.

Der Premierminister ernennt die Minister seiner Regierung und leitet die Regierungsgeschäfte, verfügt also über die Richtlinienkompetenz nach innen. Er wird vom Staatspräsidenten ernannt und gegebenenfalls entlassen, ist in seiner Funktion aber dem Parlament verantwortlich.

Das Parlament besteht aus zwei Kammern, der Nationalversammlung (Assemblée Nationale) mit 577 vom Volk gewählten Abgeordneten und dem indirekt gewählten Senat mit 331 Mitgliedern, die nach Abschluss der Senatsreform im Jahre 2010 auf 346 steigen soll.

In der Fünften Republik übernimmt der Verfassungsrat (Conseil constitutionnel) die Kontrollfunktion innerhalb des politischen Systems. In einem nicht erneuerbaren Mandat ernennen der Staatspräsident, und die Präsidenten der Nationalversammlung und des Senats jeweils drei Abgeordnete für eine Amtszeit von neun Jahren. Der Rat überprüft Gesetze auf Anfrage, überwacht die Gesetzesmäßigkeit von Wahlen und Referenden. Für eine Überprüfung von Gesetzen sind jeweils 60 Abgeordnete der Nationalversammlung (10,4 % der Abgeordneten) oder des Senats (18,1 % der Senatoren) nötig.

Die Todesstrafe wurde in Frankreich 1981 abgeschafft.


Das Verwaltungssystem

Frankreich ist in 26 Regionen aufgeteilt, welche sich ihrerseits in 100 Départements untergliedern. Zweiundzwanzig dieser Regionen befinden sich im europäischen Kernland (France métropolitaine), darunter auch die Mittelmeerinsel Korsika, welche allerdings als collectivité territoriale einen Sonderstatus hat. Die übrigen vier Regionen bestehen aus jeweils nur einem Département und werden daher Départements et régions d'outre-mer (D.R.O.M.) genannt (bis zur Verfassungsänderung 2003 Départements d'outre-mer, kurz D.O.M.). Im Deutschen spricht man von Überseedépartements. Im Einzelnen handelt es sich dabei um Guadeloupe (971), Martinique (972), Französisch-Guayana (973) und La Réunion (974).



Abgesehen davon gibt es

  • die Départementskörperschaft (Collectivité départementale, Abk. C.D.) Mayotte (976)
  • die Gebietskörperschaft (Collectivité territoriale, Abk. C.T.) Saint-Pierre und Miquelon (SPM)
  • die sechs Überseeterritorien (Territoires d'outre-mer, Abk. T.O.M.) Französisch Polynesien (P), Neukaledonien (NC), Wallis und Futuna (WF), Saint-Barthélemy, Saint-Martin und die Französischen Süd- und Antarktisgebiete (Terres australes et antarctiques françaises, T.A.A.F.)
  • die Îles éparses und die Clipperton-Insel

Die D.R.O.M. sind wie das französische Kernland Teil der EU, für die T.O.M. gilt das nicht (Ausnahmen: Saint-Barthélemy und Saint-Martin). Auch in Frankreich erlassene Gesetze gelten in den T.O.M. nur, wenn dies ausdrücklich erwähnt ist.

Institutionelle Entwicklung 

Die Départements wurden ebenso wie die Gemeinden 1789/1790 im Laufe der Französischen Revolution eingeführt. Durch ein Gesetz vom 22. Dezember 1789 traten sie an die Stelle der historischen Provinzen, die sich in Rechtsstatus und Größe stark voneinander unterschieden hatten. Am 26. Februar 1790 wurde Frankreich in 83 ungefähr gleich große Départements aufgeteilt. Als Größe wurde dabei festgelegt, dass die Grenze von der Hauptstadt des Départements nicht weiter als einen Tagesritt zu Pferd entfernt sein dürfe. Diese Neugliederung Frankreichs in Départements trat am 4. März 1790 in Kraft.
Sturm auf die Bastille 14. Juli 1789


Um den vollständigen Bruch mit der Tradition deutlich zu machen, wurden die Départements einheitlich nach den sie durchquerenden Flüssen oder nach Bergen benannt. Davon wurde nur 1860 nach der Angliederung Savoyens mit den neuen Départements Savoie und Haute-Savoie abgewichen; dies geschah wohl, weil Napoléon III. den Gebietsgewinn dauerhaft propagandistisch ausschlachten wollte. (1792 hatte Savoyen bei der ersten Annexion noch den Namen Mont-Blanc bekommen.)

Jedes Département erhielt 1790 eine Versammlung (assemblée) aus 36 gewählten Mitgliedern, die ihrerseits einen Präsidenten und ein ständiges Exekutivdirektorium (directoire exécutif permanent) wählten. Die Départements wurden ihrerseits in jeweils bis zu 9 Distrikte und die Distrikte in jeweils bis zu 9 Kantone gegliedert.

Im Jahre 1795 wurde die innere Organisation der Départements neu geordnet. Die Distrikte wurden abgeschafft, und die Verwaltung wurde zu Lasten der Gemeinden auf der Ebene der Hauptorte der Kantone konzentriert.

Durch Gesetz vom 17. Februar 1800 (bzw. 28. Pluviôse des Jahres VIII (vgl. Revolutionskalender)) wurde die innere Struktur der Départements erneut geändert. Die Départements wurden in Arrondissements und Kantone aufgeteilt, deren Anzahl geringer als diejenige der Distrikte bzw. Kantone von 1790 war. Es wurden die Präfekturen und Unterpräfekturen sowie die Generalräte geschaffen. Der von der Regierung ernannte Präfekt (frz. Préfet) wurde der oberste Verwaltungsbeamte eines Départements mit sehr weitgehenden Befugnissen. Diese Struktur blieb auch nach der Restauration der Bourbonen 1814/1815 bestehen.

Durch Gesetz vom 10. August 1871 wurde die Wahl der Generalräte nach allgemeinem Wahlrecht mit den Kantonen als Wahlkreisen eingeführt. Danach blieb die innere Organisation der Départements mehr als 100 Jahre lang unverändert.

Durch das Dezentralisierungsgesetz von 1982 wurden die Kompetenzen der Départements erweitert. Die Dezentralisierung übertrug zahlreiche Kompetenzen unter anderem auf den Gebieten der Städteplanung und Raumordnung, des Wohnungsbaus, der Verkehrs- und Umweltpolitik und des Sozial- und Gesundheitswesens auf die gewählten Körperschaften der Gemeinden (conseil municipal – Gemeinderat), Départements (conseil général – Generalrat) und Regionen (conseil régional – Regionalrat). Der Präfekt (vorübergehend Commissaire de la République genannt) musste große Teile seiner Befugnisse an den Präsidenten des Generalrats abgeben, dem durch Gesetz vom 2. März 1985 die Leitung der Exekutive des Départements übertragen wurde.